Häufige Fragen zum KFZ-Haftpflichtgutachten
Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um Unfallgutachten und Schadensregulierung im Detail.
Wann benötige ich ein KFZ-Gutachten nach einem Unfall?
Ein professionelles KFZ-Gutachten ist ab einer Schadenhöhe von etwa 750 Euro empfehlenswert und rechtlich abgesichert. Diese Bagatellschadengrenze variiert je nach aktueller Rechtsprechung zwischen 750 und 1.000 Euro. Bei unverschuldeten Unfällen haben Sie grundsätzlich das Recht auf ein unabhängiges Sachverständigengutachten, dessen Kosten die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt. Auch bei vermeintlich kleinen Schäden empfehlen wir ein Gutachten, da oft verdeckte Schäden vorliegen, die erst bei genauer Untersuchung sichtbar werden. Besonders bei Auffahrunfällen können Schäden am Fahrzeugboden oder der Karosseriestruktur entstehen, die äußerlich nicht erkennbar sind. Ein Gutachten sichert Sie rechtlich ab und stellt sicher, dass alle Schäden erfasst und Sie vollständig entschädigt werden.
Wie schnell muss ich nach dem Unfall einen Gutachter beauftragen?
Je schneller, desto besser - idealerweise noch am Unfalltag oder spätestens innerhalb von 24-48 Stunden. Eine zeitnahe Begutachtung ist aus mehreren Gründen wichtig: Erstens können Unfallspuren wie Reifenspuren, Glassplitter oder Lackabrieb wichtige Beweise für den Unfallhergang liefern und verschwinden schnell. Zweitens verhindert eine schnelle Dokumentation, dass die Versicherung später Vorschäden unterstellt oder die Schadenszuordnung anzweifelt. Drittens können Sie bei schneller Begutachtung auch zügig mit der Reparatur beginnen und minimieren so Ihren Nutzungsausfall. Wir bieten einen kurzfristigen Service an und sind auch am Wochenende für Sie da. In dringenden Fällen, etwa bei Urlaubsantritt oder dringendem Fahrzeugbedarf, kommen wir auch sofort zum Unfallort. Kontaktieren Sie uns am besten direkt nach der Unfallaufnahme durch die Polizei.
Was kostet mich das Unfallgutachten und wer zahlt?
Bei einem unverschuldeten Unfall entstehen Ihnen keinerlei Kosten - die kompletten Gutachtergebühren trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Dies ist gesetzlich im § 249 BGB geregelt und durch höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigt. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind Teil des Schadensersatzanspruchs. Wir rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab, Sie müssen nicht in Vorleistung gehen. Die Höhe der Gutachterkosten richtet sich nach dem Schadensumfang und ist in der Honorarordnung geregelt. Selbst wenn die Versicherung später einzelne Positionen kürzen sollte, bleiben die Gutachterkosten davon unberührt. Bei Teilschuld werden die Kosten entsprechend der Haftungsquote aufgeteilt. Nur bei selbstverschuldeten Unfällen oder reinen Kaskoschäden müssen Sie die Gutachterkosten selbst tragen, wobei diese oft von Ihrer Kaskoversicherung übernommen werden.
Kann ich auch in eine Markenwerkstatt oder muss ich in die Partnerwerkstatt?
Sie haben absolute Werkstattwahlfreiheit - niemand kann Sie zwingen, in eine bestimmte Werkstatt zu gehen. Bei Neufahrzeugen bis 4 Jahre haben Sie sogar ausdrücklichen Anspruch auf Reparatur in der Markenwerkstatt, auch wenn diese teurer ist. Die Versicherung muss die ortsüblichen Stundenverrechnungssätze Ihrer gewählten Werkstatt akzeptieren. Lassen Sie sich nicht von "Partnerwerkstatt-Angeboten" locken - diese arbeiten oft mit Billigteilen und Kompromissen bei der Reparaturqualität. Zudem geben Sie wichtige Rechte auf, wenn Sie solche Vereinbarungen unterschreiben. Auch die Drohung, dass die Versicherung nur günstigere Sätze zahlt, ist meist haltlos. Unser Gutachten weist die marktüblichen Werkstattsätze aus, die die Versicherung erstatten muss. Dokumentieren Sie Werkstattempfehlungen der Versicherung und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen - Sie entscheiden, wer Ihr Fahrzeug repariert.
Was ist Nutzungsausfall und wie hoch ist die Entschädigung?
Nutzungsausfall ist die Entschädigung dafür, dass Sie Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzen können. Die Höhe richtet sich nach der Fahrzeugklasse und liegt zwischen 23 und 175 Euro pro Tag. Die Einstufung erfolgt nach den Tabellen von Sanden/Danner oder Eurotax-Schwacke basierend auf Ihrem Fahrzeugtyp. Der Nutzungsausfall wird für die gesamte Reparaturdauer plus angemessene Beschaffungsdauer für Ersatzteile gezahlt. Auch Wochenenden und Feiertage zählen mit. Voraussetzung ist der Nutzungswille und die Nutzungsmöglichkeit - Sie müssen nachweisen, dass Sie das Fahrzeug normalerweise nutzen würden. Alternativ zum Nutzungsausfall können Sie einen gleichwertigen Mietwagen beanspruchen. Bei Totalschaden wird Nutzungsausfall für die Wiederbeschaffungsdauer gezahlt, meist 10-14 Tage. Gewerbliche Nutzer können statt Nutzungsausfall auch Vorhaltekosten oder entgangenen Gewinn geltend machen.
Bekomme ich bei einem älteren Fahrzeug auch Wertminderung?
Die merkantile Wertminderung hängt hauptsächlich vom Fahrzeugalter und der Laufleistung ab. Bei Fahrzeugen bis 5 Jahre und unter 100.000 km Laufleistung besteht in der Regel ein Anspruch auf Wertminderung. Diese kompensiert den Wertverlust, der trotz fachgerechter Reparatur entsteht, weil das Fahrzeug nun als "Unfallwagen" gilt. Die Höhe wird nach verschiedenen Methoden berechnet, meist nach Ruhkopf/Sahm, und kann mehrere Tausend Euro betragen. Bei älteren Fahrzeugen zwischen 5-7 Jahren wird im Einzelfall entschieden, abhängig von Fahrzeugtyp, Pflegezustand und Schadensumfang. Bei Oldtimern und Liebhaberfahrzeugen gelten Sonderregeln - hier kann auch bei deutlich älteren Fahrzeugen Wertminderung anfallen. Wichtig: Die technische Wertminderung bei nicht vollständig behebbarern Schäden kann auch bei älteren Fahrzeugen geltend gemacht werden. Wir prüfen in jedem Fall Ihre Ansprüche und setzen diese durch.
Was passiert bei einem Totalschaden meines Fahrzeugs?
Bei einem Totalschaden unterscheidet man zwischen technischem Totalschaden (Reparatur unmöglich) und wirtschaftlichem Totalschaden (Reparatur unwirtschaftlich). Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Jedoch gilt die wichtige 130%-Regelung: Wenn die Reparaturkosten zwischen 100% und 130% des Wiederbeschaffungswertes liegen und Sie das Fahrzeug tatsächlich reparieren lassen und mindestens 6 Monate weiternutzen, können Sie die vollen Reparaturkosten verlangen. Alternativ erhalten Sie die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert ausgezahlt. Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie für ein gleichwertiges Fahrzeug aufwenden müssten. Wir ermitteln beide Werte präzise und transparent. Bei der Restwertermittlung holen wir mehrere Ankaufsgebote ein, um den bestmöglichen Preis zu erzielen. Die Entscheidung zwischen Reparatur und Auszahlung treffen Sie - wir beraten Sie, was wirtschaftlich sinnvoller ist.
Wie lange dauert die Schadensregulierung und was kann ich bei Verzögerung tun?
Die Regulierung sollte nach Gutachtenvorlage innerhalb von 2-4 Wochen erfolgen. Die Versicherung hat nach Erhalt aller Unterlagen eine angemessene Prüffrist, die je nach Komplexität 1-2 Wochen beträgt. Danach muss sie sich eindeutig zur Regulierung äußern. Bei klarer Haftungslage und vollständiger Dokumentation erfolgt die Zahlung oft schon nach wenigen Tagen. Verzögerungen entstehen meist durch Rückfragen, Kürzungsversuche oder wenn die Versicherung ein Gegengutachten beauftragt. Ab 4 Wochen Verzug können Sie Verzugszinsen verlangen. Bei unberechtigter Verzögerung der Regulierung steht Ihnen auch Ersatz weiterer Verzugsschäden zu. Wir unterstützen Sie aktiv: Bei Rückfragen der Versicherung nehmen wir Stellung, bei unbegründeten Kürzungen argumentieren wir fachlich fundiert dagegen. Notfalls empfehlen wir einen spezialisierten Anwalt. Mit unserer Erfahrung aus über 15.000 Gutachten kennen wir die Tricks der Versicherungen und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch.
In welchen Regionen im Allgäu erstellen Sie KFZ-Haftpflichtgutachten?
Wir sind Ihr zuverlässiger Partner für KFZ-Haftpflichtgutachten im gesamten Allgäu. Unser Einsatzgebiet umfasst unter anderem Kempten, Kaufbeuren, Memmingen, Lindau, Immenstadt, Sonthofen, Füssen, Marktoberdorf, Leutkirch und Wangen im Allgäu. Darüber hinaus betreuen wir auch kleinere Ortschaften und ländliche Gebiete in der Region. Nach einem Haftpflichtschaden kommen wir zeitnah zu Ihnen vor Ort, um den Schaden professionell zu dokumentieren und ein gerichtsfestes Gutachten zu erstellen. Unabhängig davon, ob Sie in einer größeren Stadt oder in einer Gemeinde im Ober-, Ost- oder Westallgäu wohnen – wir sind kurzfristig für Sie da und sichern Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung.